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   BayObLG, 30.04.1974 - RReg. 6 St 56/74   

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BayObLG, 30.04.1974 - RReg. 6 St 56/74 (https://dejure.org/1974,7782)
BayObLG, Entscheidung vom 30.04.1974 - RReg. 6 St 56/74 (https://dejure.org/1974,7782)
BayObLG, Entscheidung vom 30. April 1974 - RReg. 6 St 56/74 (https://dejure.org/1974,7782)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1974, 1573
  • BayObLGSt 1974, 41
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 18.01.1977 - 1 StR 388/76

    Begriff des Zuführens im Sine des § 180 a Abs. 4 Strafgesetzbuch (StGB) bei

    Daran kann es zwar fehlen, wenn durch die Prostitution nur Geld für den gemeinsamen Lebensunterhalt beschafft werden soll (BGH, Urteil vom 11. März 1975 - 1 StR 11/75), doch kann das Tatbestandsmerkmal des Ausbeutens nicht schon deshalb verneint werden, weil sich die Prostituierte in Bezug auf ihr Unzuchtsgewerbe aus freien Stücken dem Einfluß und den Entscheidungen eines anderen unterwirft (so BayObLGSt 1974, 41, 43); es ist auch zu eng, wenn nur ein entpersönlichtes und bedrückendes Abhängigkeitsverhältnis zur Ausbeutung im Rechtssinne führen soll (BayObLG a.a.O. S. 42), sondern entscheidend bleibt die Einschränkung der wirtschaftlichen und persönlichen Bewegungsfreiheit der Dirne durch den Umfang ihrer Ablieferungen an den Zuhälter.
  • KG, 16.03.1977 - Ss 440/76

    Verurteilung wegen Förderung der Prostitution in Tateinheit mit Zuhälterei;

    die Festsetzung einer bestimmten Anteilsquote am Dirnengewinn unter Berücksichtigung des Verhältnisses zwischen Einnahme und geforderter Abgabe (vgl. zur wirtschaftlichen und persönlichen Unabhängigkeit BayObLG NJW 1974, 1573, 1574; OLG Hamburg NJW 1975, 127, 128; vorliegendes Urteil S. 14, 15) nicht unter die Vorschrift des § 180 a Abs. 1 Nr. 2 StGB , weil sie nicht geeignet sind, die wirtschaftliche oder persönliche Unabhängigkeit der Prostituierten zu gefährden.
  • BGH, 23.11.1976 - 1 StR 269/76

    Tatbestandsmerkmale der ausbeuterischen Zuhälterei - Spürbare Verschlechterung

    Der Auffassung des Bayerischen Obersten Landesgerichts, daß das Tatbestandsmerkmal der Ausbeutung regelmäßig dann nicht erfüllt sei, wenn sich die Prostituierte aus freien Stücken dem Einfluß und den Entscheidungen eines anderen unterwirft (BayObLGSt 1974, 41), könnte in dieser Allgemeinheit nicht gefolgt werden; die Entscheidung bezieht sich auf den hier nicht gegebenen Fall einer engen persönlichen Bindung einer Prostituierten an einen Mann, der von ihr Beiträge zu seinem Lebensunterhalt entgegennimmt.
  • BGH, 23.11.1976 - 1 StR 562/76

    Ausbeutung und dirigierende Zuhälterei

    Andererseits waren diese Beziehungen nicht von der Art, daß ihnen ausnahmsweise eine rechtlich erhebliche Einwilligung der Zeugin zu der ihr zuteil gewordenen Behandlung (vgl. hierzu BayObLGSt 1974, 41 = NJW 1974, 1573) entnommen werden könnte.
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